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Online-Kurs rechtssicher verkaufen (2026): Widerruf, AGB & Impressum

Online-Kurs rechtssicher verkaufen: Impressumspflicht, 14-tägiges Widerrufsrecht (und Erlöschen), AGB, Button-Lösung und Preisangaben. Praxis-Überblick für Kursanbieter, keine Rechtsberatung.

Lesezeit: ca. 13 Min. · Aktualisiert: 2026-07-08

Du willst den kompletten A–Z‑Pfad? Online‑Kurs erstellen (Hauptanleitung).

Kurzfassung

  • Worum geht’s? Online-Kurs rechtssicher verkaufen: Impressumspflicht, 14-tägiges Widerrufsrecht (und Erlöschen), AGB, Button-Lösung und Preisangaben. Praxis-Überblick für Kursanbieter, keine Rechtsberatung.
  • Hauptanleitung: Online‑Kurs erstellen (A–Z)
  • Inhalt (Überblick): Vorab: Praxis-Überblick, keine Rechtsberatung → Impressumspflicht für Kursanbieter → Widerrufsrecht bei Online-Kursen (14 Tage und Erlöschen) → AGB für digitale Produkte → Pflichtinformationen und Button-Lösung im Checkout → Preisangaben richtig darstellen
  • FAQ: Am Ende findest du kurze, klare Antworten auf häufige Fragen.

Vorab: Praxis-Überblick, keine Rechtsberatung

Einen Online-Kurs in Deutschland rechtssicher zu verkaufen, ist kein Hexenwerk – aber es gibt eine Handvoll Pflichten, die du kennen und umsetzen musst, bevor der erste Kunde bezahlt. Wer sie ignoriert, riskiert Abmahnungen, Rückerstattungen und im schlimmsten Fall Bußgelder. Die gute Nachricht: Die wichtigsten Punkte lassen sich an einem Nachmittag sauber aufsetzen.

Dieses Guide gibt dir einen strukturierten Überblick über die zentralen Themen: Impressumspflicht, Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, AGB, die Pflichtinformationen im Checkout, die richtige Preisdarstellung und den Datenschutz. Ziel ist, dass du weißt, worauf es ankommt und welche Fragen du gegebenenfalls mit einem Profi klären solltest.

Keine Rechtsberatung

Dieser Text ist eine allgemeine Praxis-Orientierung für Kursanbieter und ersetzt keine Rechtsberatung. Er kann Einzelfälle nicht abbilden und ist nicht auf deine konkrete Situation zugeschnitten. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Für die Pflichttexte selbst (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) solltest du auf einen von einer Kanzlei erstellten und laufend gepflegten Textsatz zurückgreifen – etwa über Anbieter wie eRecht24 oder den Händlerbund. Deren Generatoren werden bei Gesetzesänderungen aktualisiert, was selbstgeschriebene Texte fast nie sind.

Rechtssicherheit ist außerdem kein einmaliges Projekt. Gesetze ändern sich (aus §5 TMG wurde etwa §5 DDG), und dein Angebot entwickelt sich weiter. Plane feste Zeitpunkte ein, an denen du deine Texte und Prozesse überprüfst – zum Beispiel bei jedem größeren Relaunch deiner Verkaufsseite.

Warum sich der Aufwand lohnt: Der deutsche Markt kennt eine ausgeprägte Abmahnkultur. Mitbewerber, Abmahnvereine und Verbraucherschützer prüfen Online-Angebote gezielt auf formale Fehler – fehlende Pflichtangaben, falsch beschriftete Buttons oder unvollständige Widerrufsbelehrungen. Eine einzige Abmahnung kann schnell mehrere hundert Euro kosten, und der eigentliche Ärger steckt im Zeitaufwand und der Unsicherheit. Wer die Grundlagen von Anfang an sauber aufsetzt, kauft sich Ruhe für den Verkauf.

Impressumspflicht für Kursanbieter

Sobald du geschäftsmäßig ein Online-Angebot betreibst – und der Verkauf eines Kurses ist genau das – greift die Impressumspflicht. Sie ergibt sich seit 2024 aus §5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), das den früheren §5 TMG abgelöst hat. „Geschäftsmäßig” heißt dabei nicht zwingend „gewinnorientiert”: Auch ein nebenberuflich verkaufter Kurs fällt regelmäßig darunter.

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das: ein klar beschrifteter Link „Impressum” im Footer, von jeder Seite aus erreichbar – auch von der Verkaufsseite und dem Checkout.

Diese Pflichtangaben gehören ins Impressum

  • Name bzw. Firma: bei Einzelunternehmern der vollständige Vor- und Nachname, bei Gesellschaften die vollständige Firmenbezeichnung inklusive Rechtsform (z. B. GmbH, UG).
  • Ladungsfähige Anschrift: eine echte Postadresse, kein Postfach. Reine Online-Anbieter müssen ihre Wohn- bzw. Geschäftsadresse angeben, wenn keine separate Geschäftsanschrift existiert.
  • Kontaktmöglichkeiten: E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg (in der Regel eine Telefonnummer oder ein zeitnah beantwortetes Kontaktformular).
  • Vertretungsberechtigte: bei Gesellschaften die Geschäftsführer bzw. Vertretungsberechtigten.
  • Register und Registernummer: falls vorhanden, Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister mit Registernummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): sofern eine vorhanden ist. Wer als Kleinunternehmer keine hat, muss hier nichts erfinden.
Häufiger Fehler

Viele Kursanbieter verstecken die Adresse „aus Datenschutzgründen”. Das ist kein zulässiger Grund – fehlt die ladungsfähige Anschrift, ist das Impressum unvollständig und abmahnbar. Wer seine Privatadresse nicht öffentlich zeigen möchte, kann über Modelle wie ein Coworking-Space mit Geschäftsanschrift nachdenken.

Ein vollständiges Beispiel, wie ein solches Impressum aufgebaut sein kann, findest du unter /impressum – aber nutze es nur als Orientierung für die Struktur, nicht zum Abschreiben deiner eigenen Daten.

Widerrufsrecht bei Online-Kursen (14 Tage und Erlöschen)

Das Widerrufsrecht ist beim Verkauf digitaler Produkte der Punkt, an dem die meisten Anbieter Fehler machen. Verbraucher haben im Fernabsatz – also bei einem Kauf über deine Website – grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt zunächst auch für Online-Kurse.

Die entscheidende Frage lautet: Wie kannst du den Zugang zum Kurs sofort freischalten, ohne 14 Tage auf eine mögliche Rückabwicklung warten zu müssen? Die Antwort liefert das Gesetz über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten.

So erlischt das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten vorzeitig

Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn zwei Bedingungen gemeinsam erfüllt sind:

  • Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass du mit der Ausführung des Vertrags – also der Bereitstellung des Kurses – vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnst.
  • Der Kunde bestätigt, dass er weiß und akzeptiert, dass er mit diesem Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.

Beides musst du aktiv einholen – typischerweise über eine nicht vorausgewählte Checkbox im Checkout mit einem eindeutigen Text – und dokumentieren. Fehlt eine der beiden Bestätigungen, oder holst du sie nicht sauber ein, bleibt das 14-tägige Widerrufsrecht bestehen. Dann kann der Kunde den Kurs 14 Tage lang nutzen und trotzdem widerrufen.

Wichtig

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist unabhängig davon Pflicht. Der Kunde muss klar und verständlich über sein Widerrufsrecht, die Frist und das Verfahren informiert werden – auch dann, wenn es im Einzelfall vorzeitig erlischt. Wer nicht korrekt belehrt, verlängert die Widerrufsfrist erheblich (bis zu einem Jahr und 14 Tage).

Die konkreten Formulierungen für Widerrufsbelehrung und Bestätigungstext solltest du nicht selbst texten. Nutze einen Kanzlei-Generator, der die aktuelle Rechtslage abbildet.

In der Praxis heißt das für deinen Verkaufsseiten- und Checkout-Aufbau: Die Zustimmung zum sofortigen Zugang und der Verzicht auf das Widerrufsrecht müssen als bewusste Handlung des Kunden erfolgen. Eine gute Kursplattform bildet diesen Schritt sauber ab und speichert den Zeitpunkt der Zustimmung.

Ein häufiges Missverständnis: Manche Anbieter glauben, sie könnten das Widerrufsrecht per AGB einfach „ausschließen”. Das funktioniert nicht. Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherschutzrecht und kann nicht durch eine Klausel wegdefiniert werden – es erlischt nur unter den oben genannten, eng gefassten Bedingungen. Denk außerdem daran, dass bei einem berechtigten Widerruf innerhalb der Frist der gezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuerstatten ist. Ein klar dokumentierter Verzicht beim Kauf schützt dich hier am besten vor Rückabwicklungen bei bereits genutzten Inhalten.

AGB für digitale Produkte

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Du darfst einen Online-Kurs auch ohne AGB verkaufen. In der Praxis sind AGB aber dringend zu empfehlen, weil sie das Verhältnis zwischen dir und deinen Kunden klar regeln und dich im Streitfall schützen. Ohne AGB gilt schlicht das Gesetz – und das ist selten in deinem Sinne ausgestaltet.

Was gut gemachte Kurs-AGB regeln sollten

  • Leistungsumfang: Was genau bekommt der Kunde? Welche Module, welche Betreuung, welche Boni – und was ausdrücklich nicht dazugehört.
  • Zahlung: Preise, Fälligkeit, Zahlungsarten und der Umgang mit Ratenzahlungen oder ausbleibenden Zahlungen.
  • Nutzungsrechte: Der Kunde erhält ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten ist untersagt.
  • Zugangsdauer: Wie lange steht der Kurs zur Verfügung – dauerhaft, zeitlich begrenzt oder solange die Plattform betrieben wird?
  • Laufzeit und Kündigung bei Abos: Wenn du einen Mitgliederbereich oder ein Abo anbietest, sind klare Regelungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung besonders wichtig – hier gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit.
Nicht selbst zusammenkopieren

AGB von anderen Anbietern zu übernehmen, ist gleich doppelt riskant: Du übernimmst möglicherweise unwirksame oder nicht passende Klauseln, und du verletzt unter Umständen deren Urheberrecht. Lass dir AGB von einer Kanzlei erstellen oder nutze einen geprüften Generator, der auf digitale Produkte zugeschnitten ist.

Unwirksame AGB-Klauseln sind übrigens keine Formsache: Eine überraschende oder den Kunden unangemessen benachteiligende Klausel ist unwirksam – und an ihre Stelle tritt wieder das Gesetz. Sauber formulierte, aktuelle AGB sind deshalb der wirksamere Schutz als möglichst „harte” Regelungen.

Ein besonderes Augenmerk verdienen Abo- und Mitgliedschaftsmodelle. Für dauerhafte Schuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden, gelten strenge Vorgaben: Kunden müssen zum Beispiel über einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton kündigen können, und automatische Vertragsverlängerungen sind nur eingeschränkt zulässig. Wenn dein Kurs Teil einer laufenden Mitgliedschaft ist, sollten deine AGB und dein Checkout diese Anforderungen von Beginn an berücksichtigen.

Pflichtinformationen und Button-Lösung im Checkout

Der Checkout ist rechtlich der heikelste Moment im Verkaufsprozess. Hier greift die sogenannte Button-Lösung nach §312j BGB. Sie soll verhindern, dass Kunden in eine Zahlungspflicht „hineinrutschen”, ohne es zu merken – und Verstöße führen dazu, dass gar kein wirksamer Vertrag zustande kommt.

Die Button-Lösung konkret

  • Der Bestellbutton muss eindeutig beschriftet sein. Zulässig ist zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen” oder eine ebenso klare Formulierung wie „kostenpflichtig kaufen”. Unklare Beschriftungen wie „Weiter”, „Anmelden” oder „Bestellung abschicken” reichen nicht aus.
  • Unmittelbar vor dem Button musst du dem Kunden die wesentlichen Informationen klar und hervorgehoben anzeigen: die wesentlichen Eigenschaften des Kurses, den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Kosten, und – bei Abos – Laufzeit und Kündigungsbedingungen.

Weitere Pflichtinformationen rund um den Kauf

  • Klar erkennbare Identität und Anschrift des Verkäufers (deckungsgleich mit dem Impressum).
  • Die Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular bzw. der Hinweis auf das vorzeitige Erlöschen.
  • Angaben zu Zahlungsart und zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Kurses.
  • Verweis auf die AGB, die der Kunde vor dem Kauf einsehen kann.
Praxis-Tipp

Diese Anforderungen sind ein starkes Argument für einen etablierten Zahlungsanbieter oder eine Kursplattform mit rechtssicherem Checkout. Wer die Bezahlung über einen Dienst wie in unserem Digistore-Automation-Guide abbildet, bekommt viele dieser Pflichten – Button-Beschriftung, Pflichtangaben, Widerrufsprozess – bereits vorstrukturiert geliefert und muss sie „nur” korrekt konfigurieren.

Denk daran: Nach dem Kauf muss der Kunde eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger erhalten – in der Regel eine E-Mail mit allen wesentlichen Vertragsinformationen, AGB und Widerrufsbelehrung.

Achte auch auf die angebotenen Zahlungsmittel: Wenn du unterschiedliche Zahlungsarten anbietest, dürfen für gängige, zumutbare Zahlungswege keine gesonderten Aufschläge verlangt werden. Und wenn du im Checkout Zusatzleistungen anbietest – etwa ein Coaching-Upgrade oder ein Workbook – müssen solche Optionen aktiv vom Kunden gewählt werden. Vorausgewählte Häkchen für kostenpflichtige Extras sind unzulässig und führen dazu, dass der Kunde diese Zusatzkosten nicht schuldet.

Preisangaben richtig darstellen

Falsche Preisangaben sind ein klassischer Abmahngrund. Die Grundregel für den Verkauf an Verbraucher lautet: Du musst den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile angeben – also den Bruttopreis. Ein Preis „zzgl. MwSt.” ist gegenüber Verbrauchern unzulässig; das ist nur im reinen B2B-Geschäft üblich.

Worauf du bei Preisen achten solltest

  • Endpreis inklusive USt: Der ausgewiesene Preis ist der Betrag, den der Kunde tatsächlich zahlt. Zusätzliche Kosten dürfen im Checkout nicht überraschend hinzukommen.
  • Kleinunternehmer: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus. Ein passender Hinweis (z. B. „Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer berechnet.”) schafft Klarheit. Der genannte Preis ist dann der Endpreis.
  • Ratenzahlung: Bei Ratenangeboten gehören der Gesamtpreis, die Anzahl und Höhe der Raten sowie eventuelle Aufschläge klar dargestellt.
  • Streichpreise und Rabatte: Wenn du mit reduzierten Preisen wirbst, müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen. Für die Angabe früherer Preise gelten besondere Regeln, damit keine irreführende Rabattwerbung entsteht.
  • Countdown- und Verknappungswerbung: Zeitlich begrenzte Angebote sind erlaubt, dürfen aber nicht vorgetäuscht sein. Ein Countdown, der bei jedem Seitenaufruf neu startet, obwohl das Angebot in Wahrheit dauerhaft gilt, ist irreführend und abmahnbar.
Umsatzsteuer ist ein eigenes Thema

Ob und wie viel Umsatzsteuer du auf deinen Kurs erheben musst, hängt von deiner Unternehmensform, deinem Umsatz und der Art des Angebots ab – gerade bei Verkäufen ins Ausland wird es schnell komplex. Die Details behandeln wir im Umsatzsteuer-Guide für Online-Kurse.

Datenschutz: kurz erklärt und verlinkt

Sobald du personenbezogene Daten verarbeitest – und das tust du spätestens beim Checkout, bei E-Mail-Adressen und im Kursbereich – gilt die DSGVO. Für den Verkauf brauchst du mindestens eine Datenschutzerklärung, die transparent erklärt, welche Daten du zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Datenschutzerklärung: von jeder Seite aus verlinkt, verständlich und auf dein konkretes Setup (Zahlungsanbieter, E-Mail-Tool, Kursplattform, Analyse-Tools) zugeschnitten.
  • Auftragsverarbeitung: Für externe Dienste (Zahlungsdienstleister, Mailtool, Hosting) brauchst du in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
  • Einwilligungen: Für nicht notwendige Cookies und für den Newsletter (Double-Opt-in) brauchst du eine saubere, dokumentierte Einwilligung.

Ein praktischer Hinweis für den Verkauf: Die Datenschutzerklärung gehört – genau wie das Impressum – von jeder Seite aus erreichbar in den Footer, und im Checkout solltest du an der richtigen Stelle darauf verweisen. Vermeide es, im Bestellprozess Zwangs-Häkchen zur Datenschutzerklärung zu setzen, wo sie rechtlich nicht nötig sind; oft genügt ein klarer Hinweis mit Link. Notwendige Verarbeitungen zur Vertragserfüllung – etwa die Zahlungsabwicklung und die Bereitstellung des Kurses – stützt du dabei auf die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage, nicht auf eine gesonderte Einwilligung.

Das ist bewusst nur der Überblick. Wie du den Datenfluss deines Kurses sauber aufsetzt, welche Einwilligungen du wann brauchst und wie eine passende Datenschutzerklärung aufgebaut ist, erklären wir ausführlich im DSGVO-Guide für Online-Kurse.

Checkliste vor dem ersten Verkauf

Bevor du deinen Kurs live schaltest und den ersten „zahlungspflichtig bestellen”-Button aktivierst, geh diese Punkte durch. Sie decken die wichtigsten Pflichten aus diesem Guide ab.

  • Impressum vollständig nach §5 DDG, von jeder Seite aus über einen klaren Link erreichbar.
  • Datenschutzerklärung vorhanden, aktuell und auf deine tatsächlich genutzten Dienste zugeschnitten.
  • AGB für digitale Produkte eingebunden und vor dem Kauf einsehbar.
  • Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß bereitgestellt, inklusive Muster-Widerrufsformular.
  • Erlöschen des Widerrufsrechts im Checkout korrekt umgesetzt: ausdrückliche Zustimmung zum sofortigen Zugang plus Bestätigung des Verlusts des Widerrufsrechts – aktiv eingeholt und dokumentiert.
  • Button-Lösung nach §312j BGB: eindeutig beschrifteter Bestellbutton, wesentliche Infos unmittelbar davor.
  • Preisangaben als Bruttopreise inkl. USt (bzw. mit Kleinunternehmer-Hinweis), keine versteckten Kosten.
  • Bestätigungs-E-Mail nach dem Kauf mit allen Vertragsinformationen, AGB und Widerrufsbelehrung.
  • Umsatzsteuerliche Behandlung geklärt (siehe Umsatzsteuer-Guide).
  • Verbindliche Prüfung: Im Zweifel die Pflichttexte über einen Kanzlei-Generator erstellen oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt gegenlesen lassen.
Regelmäßig aktualisieren

Setze dir eine wiederkehrende Erinnerung, um Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung mindestens einmal jährlich und bei jeder größeren Änderung deines Angebots zu überprüfen. Kanzlei-Generatoren spielen Updates bei Gesetzesänderungen automatisch ein – nutze diese Funktion.

Fazit

Einen Online-Kurs rechtssicher zu verkaufen, ist gut machbar, wenn du die Pflichten systematisch abarbeitest: ein vollständiges Impressum nach §5 DDG, eine korrekte Widerrufsbelehrung samt sauber eingeholtem Erlöschen des Widerrufsrechts, durchdachte AGB, ein Checkout mit richtiger Button-Lösung nach §312j BGB, klare Bruttopreise und eine passende Datenschutzerklärung. Keiner dieser Punkte ist für sich genommen kompliziert – entscheidend ist, dass du keinen vergisst.

Am meisten Sicherheit gewinnst du, indem du zwei Dinge trennst: Die Pflichttexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) lässt du von einer Kanzlei bzw. einem geprüften Generator erstellen und aktuell halten. Die technische Umsetzung (Button, Zustimmungen, Bestätigungsmail) bildest du über eine Plattform ab, die diese Abläufe bereits sauber vorstrukturiert.

Wenn diese Grundlagen stehen, kannst du dich wieder auf das Wesentliche konzentrieren: einen richtig guten Kurs und dessen Vermarktung. Starte am besten mit einer soliden Verkaufsseite und schau dir an, wie du deinen Verkaufsprozess auf unserer Plattform von Anfang an rechtssicher aufsetzt.

Und noch ein Rat aus der Praxis: Behandle Rechtssicherheit nicht als lästige Pflicht, sondern als Vertrauenssignal. Ein vollständiges Impressum, faire AGB, eine klare Widerrufsbelehrung und transparente Preise zeigen deinen Interessenten, dass du seriös arbeitest. Gerade bei höherpreisigen Kursen ist genau dieses Vertrauen oft der Unterschied zwischen einem abgebrochenen und einem abgeschlossenen Kauf.

Zur Erinnerung

Dieser Guide bietet allgemeine Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Beurteilung deines konkreten Angebots wende dich an eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Weiterführende Anleitungen

Diese vier Seiten bilden den Kern unserer Anleitungen. Sie helfen dir, Idee, Umsetzung, Plattform‑Auswahl und DSGVO sauber zusammenzubringen.

FAQ

Haben Kunden bei Online-Kursen ein Widerrufsrecht?
Verbraucher haben bei Fernabsatz grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Bei digitalen Inhalten erlischt es vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Fristablauf begonnen wird, und bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. Beides musst du aktiv einholen und dokumentieren.
Brauche ich ein Impressum für meinen Online-Kurs?
Ja. Für geschäftsmäßige Online-Angebote gilt die Impressumspflicht nach §5 DDG (ehemals §5 TMG). Es muss unter anderem Name/Firma, Anschrift, Kontaktdaten und – falls vorhanden – die USt-IdNr. enthalten.
Sind AGB für Online-Kurse Pflicht?
AGB sind nicht gesetzlich zwingend, aber dringend empfohlen. Sie regeln Leistungsumfang, Zahlung, Nutzungsrechte und – bei Abos – Laufzeit und Kündigung. Nutze am besten von einer Kanzlei erstellte Texte.
Was ist die Button-Lösung?
Nach §312j BGB muss der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“. Unmittelbar davor müssen die wesentlichen Vertragsinformationen stehen.
Wie muss ich Preise angeben?
Gegenüber Verbrauchern gibst du Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer an. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst einen entsprechenden Hinweis ergänzen.
Silvia
Von Silvia
Social Media & Kundensupport
Team kennenlernen · Stand: 2026-07-08

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